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Allgemeine Geschäftsbedingungen – THG-Quotenvertrag

  1. Geltungsbereich

  2. Überblick

  3. Allgemeine gesetzliche Bedingungen für die Antragsberechtigung der THG-Prämie

  4. Gegenseitige Vertragspflichten und Ablauf der Beantragung und Vermarktung

    1. Generelle Leistungspflichten des Kunden

    2. Generelle Leistungspflichten von CHECK24 Umweltbonus

    3. Ablauf der Beantragung von THG-Prämien

  5. Zusätzliche Option zum jährlichen Erhalt der THG-Prämie

    1. Funktionsweise der Option zur jährlichen THG-Prämie

    2. Zusätzliche Leistungspflichten von CHECK24 Umweltbonus in Bezug auf die Option zur jährlichen THG-Prämie

    3. Folgen von Aktivierung und Deaktivierung der Option zur jährlichen THG-Prämie

  6. Auszahlung

  7. Haftungsausschluss

  8. Laufzeit

  9. Kündigung

  10. Widerruf

  11. Verzicht auf das Widerrufsrecht

  12. Datenschutz

  13. Anwendbares Recht, Nebenabrede, Sprache, Streitbeilegung

  14. Änderungsvorbehalt

  15. Allgemeine Bedingungen für juristische Personen und / oder Kaufleute

  1. Geltungsbereich

    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis („THG-Quotenvertrag“) zwischen der CHECK24 Vergleichsportal Umweltbonus GmbH (nachfolgend „CHECK24 Umweltbonus“) und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde“). Mit „Kunde“ sind sowohl Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch Unternehmer gemäß § 14 BGB gemeint. Dieser THG-Quotenvertrag soll einen detaillierten Überblick über die vertraglichen Verpflichtungen der beiden Seiten geben. Die nachfolgenden Regelungen gelten ebenso für ein vertragliches Verhältnis zwischen CHECK24 Umweltbonus und einem Unternehmer gemäß § 14 BGB, sofern nicht andere/abweichende Regelungen für diesen getroffen werden (siehe Ziffer 15 dieser AGB).

    2. Durch das Klicken auf den Button „jetzt verbindlich beantragen“ stellt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss eines THG-Quotenvertrages mit CHECK24 Umweltbonus. Dieses kann CHECK24 Umweltbonus annehmen oder auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vertragsabschluss mit CHECK24 Umweltbonus. Der THG-Quotenvertrag, der zwischen dem Kunden und CHECK24 Umweltbonus geschlossen wird, schließt leistungstechnisch an den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und CHECK24 Umweltbonus an. Für diesen gelten eigene AGB, die Sie hier abrufen können.

    3. Für die Nutzung ist ein aktives CHECK24 Kundenkonto unabdingbar. Betreiber des CHECK24 Kundenkonto ist die CHECK24 GmbH in 80251 München. Für das CHECK24 Kundenkonto gelten eigenständige Nutzungsbedingungen der CHECK24 GmbH, die Sie hier abrufen können. Die zugehörigen Datenschutzhinweise können Sie hier abrufen.

  2. Überblick

    1. CHECK24 Umweltbonus möchte Haltern von reinen Elektrofahrzeugen eine bequeme Möglichkeit bieten, ihre Rechte aus dem Treibhausgasminderungsquotengesetz gemäß § 37a Abs. 6 BImSchG und §§ 5 ff. 38. BImSchV online durch CHECK24 Umweltbonus geltend zu machen und in ihrem Auftrag vermarkten zu lassen. Nach diesem Gesetz sind Halter von reinen Elektrofahrzeugen berechtigt, über das Umweltbundesamt ein THG-Quotenzertifikat für ein Kalenderjahr für ihr Elektrofahrzeug zu beantragen, sofern für dieses Fahrzeug nicht bereits durch einen möglichen Vorbesitzer diese Beantragung erfolgte. CHECK24 Umweltbonus agiert vorliegend als Poolingdienstleister und bietet den Kunden an, die Zertifikate zu bündeln und im Auftrag der Kunden möglichst profitabel an potenzielle Käufer von Quotenzertifikaten zu veräußern.

    2. CHECK24 Umweltbonus behält sich das Recht vor, die Anzahl der anmeldbaren Fahrzeuge pro Konto jederzeit zu beschränken.

    3. Wenn CHECK24 Umweltbonus das Angebot des Kunden annimmt, und es somit zu einem Vertragsschluss kommt, bestimmt der Kunde damit CHECK24 Umweltbonus zu dem Dritten im Sinne des § 7 38. BImSchV. Daraus folgend wird CHECK24 Umweltbonus ein oder mehrere THG-Quotenzertifikate im eigenen Namen, oder bereits auf den Namen des Käufers von Quotenzertifikaten, geltend machen.

    4. Sobald CHECK24 Umweltbonus nach Bündelung und Einreichung der Anträge beim Umweltbundesamt ein Quotenzertifikat erhält, und dieses im Auftrag des Kunden an den Käufer von Quotenzertifikaten erfolgreich vermarktet hat, zahlt CHECK24 Umweltbonus dem Kunden den vereinbarten Betrag (siehe Ziffer 6 dieses Vertrages) spätestens innerhalb von 15 Werktagen (Montag bis Freitag) aus.

    5. CHECK24 Umweltbonus kann dem Kunden weitere Auszahlungsmodelle anbieten.

  3. Allgemeine gesetzliche Bedingungen für die Beantragung der THG-Prämie

    1. Antragsberechtigt für den THG-Quotenhandel mit der CHECK24 Umweltbonus ist jeder Halter eines in Deutschland zulassungspflichtigen reinen Batterieelektrofahrzeugs. Antragsberechtigte Fahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind nicht nur zulassungspflichtige E-PKW, sondern auch E-Motorräder und E-Nutzfahrzeuge (E-Transporter, E-LKW und E-Busse) mit Zulassungspflicht. Darüber hinaus können im Ausnahmefall auch andere Fahrzeugklassen antragsberechtigt sein, wenn für die entsprechende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert zur Berechnung der THG-Quote durch die zuständige Stelle bekannt gegeben wurde. Erkennbar ist ein reines Batterieelektrofahrzeug an der Eintragung im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Feld P.3; dort muss bei der Kraftstoffart bzw. Energiequelle „Elektro“ und im Feld 10 der Code „0004“ eingetragen sein.

    2. Nicht antragsberechtigt sind im Ausland zugelassene reine Batterieelektrofahrzeuge oder Fahrzeuge, die keinerlei behördliche Zulassung benötigen.

    3. Der Kunde muss Halter des Elektrofahrzeuges (d.h. sein Name ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen) oder zumindest seitens des Halters bevollmächtigt worden sein, THG-Quotenzertifikate für das Elektrofahrzeug im Namen und Auftrag des Halters zu beantragen. CHECK24 Umweltbonus kann einen schriftlichen Nachweis über die Vollmacht zur Beantragung einfordern. Wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, muss dieser zusätzlich das 18. Lebensjahr beendet haben und voll geschäftsfähig sein.

    4. Der Kunde ist Betreiber eines nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkts für Elektrofahrzeuge.

  4. Gegenseitige Vertragspflichten und Ablauf der Vermarktung

    Durch Abgabe eines Vertragsangebotes durch den Kunden erklärt dieser sich damit einverstanden, dass ihm zur Durchführung des Vertrages eine Vorleistungspflicht aufgelegt wird. Die Vorleistungspflicht umfasst Ziffer 4.1 dieses Vertrages; im speziellen Absatz (1) und (2), sowie mit Abstrichen Absatz (3). CHECK24 Umweltbonus kann einen Antrag für ein gewünschtes THG-Quotenzertifikat nicht ohne die Bereitstellung des Fahrzeugscheines durch den Kunden einreichen und das Zertifikat schlussendlich vermarkten.

    Der Kunde hat demnach keinen Anspruch auf Leistung seitens CHECK24 Umweltbonus bezüglich der Einreichung des Antrags beim Umweltbundesamt und Vermarktung von THG-Quotenzertifikaten, ohne selbst vorher das seinerseits Erforderliche geleistet zu haben.

    1. Unabdingbare Leistungspflichten des Kunden

      1. Der Kunde verpflichtet sich durch Vertragsschluss das erforderliche, schriftliche Dokument auf dem bereitgestellten Portal hochzuladen.

        1. Das für die Beantragung von THG-Quotenzertifikaten notwendige Dokument ist der aktuelle, behördlich ausgestellte Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung des Elektrofahrzeugs.

        2. Der Kunde verpflichtet sich, ein Foto der Vorderseite des Fahrzeugscheins in hoher Qualität bereitzustellen. Der Fahrzeugschein muss vollständig erkenn- und lesbar sein und darf insbesondere an keiner Stelle abgeschnitten sein.

        3. Für den Fall, dass der Kunde dieses Dokument im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht hochgeladen hat, ist er verpflichtet, dies innerhalb von sieben Kalendertagen nach diesem nachzuholen.

        4. Der Kunde verpflichtet sich beim Upload des Fahrzeugscheines nur Fotos hochzuladen, die keine Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. CHECK24 Umweltbonus behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten, sollte dagegen verstoßen werden.

        5. Der Kunde verpflichtet sich bei einer erneuten Beantragung oder bei Aktivierung der Option zum jährlichen Erhalt der THG-Prämie dazu, CHECK24 Umweltbonus zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags beim Umweltbundesamt eine Kopie der Vorderseite des Fahrzeugscheins zur Verfügung zu stellen, welche nicht älter als 12 Monate ist und weiterhin dem aktuellen Stand des gültigen Fahrzeugscheins entspricht. Sofern diese Bedingung für eine Beantragung der THG-Prämie im Folgejahr nicht mehr erfüllt ist, ist der Kunde verpflichtet, selbstständig und unaufgefordert eine neue Kopie hochzuladen. Sollten sich Angaben zu Fahrzeug oder Fahrzeughalter ändern und eine weitere Beantragung der THG-Prämie ausstehend sein, ist der Kunde unabhängig des Alters der Kopie des Fahrzeugscheins dazu verpflichtet, diese Änderungen CHECK24 Umweltbonus unverzüglich mitzuteilen und eigenständig eine neue Kopie bereitzustellen.

      2. Darüber hinaus gibt der Kunde wahrheitsgemäß eine Erklärung über seine Berechtigung zur Geltendmachung der THG-Prämie für das ausgewiesene Elektrofahrzeug ab und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass CHECK24 Umweltbonus im eigenen Namen, aber auf seinen Auftrag hin, ein oder mehrere Anträge für THG-Quotenzertifikate beim Umweltbundesamt einreichen und folglich ausgestellte Zertifikate anschließend vermarkten darf. Der Kunde erklärt sich ebenfalls damit einverstanden, dass eine Einreichung des Antrags für THG-Quotenzertifikate in seinem Auftrag auch bereits auf den Namen des Käufers von Quotenzertifikaten erfolgen kann.

      3. Der Kunde wählt den Zeitraum aus, für den er seinen Antrag zur Zertifizierung seiner THG-Quote einreichen lassen möchte. Der Kunde erklärt wahrheitsgemäß, dass er im beantragten Zeitraum noch keinen anderen Marktteilnehmer zum Dritten im Sinne des Gesetzes benannt hat. Dies bedeutet, dass niemand anderes als CHECK24 Umweltbonus zur Einreichung des Antrags bezüglich des ihm zustehenden THG-Quotenzertifikats berechtigt ist und der Kunde auch nicht beabsichtigt, dies zu ändern. Er erklärt außerdem, dass er für das betreffende Elektrofahrzeug und den entsprechenden Zeitraum noch nicht eigenständig einen Antrag für ein Zertifikat beim Umweltbundesamt eingereicht hat. Zusätzlich versichert der Kunde verbindlich, dass er keinerlei Wissen darüber hat, dass die THG-Prämie bereits von einem Vorbesitzer für den entsprechenden Zeitraum beantragt worden ist.

      4. Abschließend verpflichtet sich der Kunde bei einem Fahrzeughalterwechsel, den nachfolgenden Halter darüber zu informieren, sollte er die THG-Prämie bereits für das aktuelle Kalenderjahr beantragt haben. Sofern demnach ein Dritter (Poolingdienstleister) die Einreichung des Antrags bezüglich der THG-Prämie für das aktuelle Kalenderjahr übernommen hat, ist der Kunde verpflichtet, dies dem neuen Fahrzeughalter mitzuteilen.

    2. Generelle Leistungspflichten von CHECK24 Umweltbonus, Ablauf der Vermarktung

      1. CHECK24 Umweltbonus verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Kontrolle der eingereichten Unterlagen auf Leserlichkeit. Im Falle der Unleserlichkeit fordert CHECK24 Umweltbonus den Kunden zeitnah auf, die Unterlagen in der notwendigen Qualität erneut einzureichen.

      2. CHECK24 Umweltbonus wird die hochgeladenen Dokumente dahingehend kontrollieren, ob das im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeug antragsberechtigt für die THG-Prämie ist. Sollte CHECK24 Umweltbonus die Antragsberechtigung positiv beurteilen, werden die durch den Kunden eingereichten Anträge gebündelt beim Umweltbundesamt eingereicht. Diese Einreichung stellt keine Garantie seitens CHECK24 Umweltbonus dar, dass das Umweltbundesamt dem Kunden ein THG-Quotenzertifikat ausstellen wird. Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich und allein beim Umweltbundesamt. CHECK24 Umweltbonus hat hierauf keinen Einfluss.

      3. Darüber hinaus wird CHECK24 Umweltbonus die Anträge für THG-Quotenzertifikate im Auftrag des Kunden, aber entweder im eigenen Namen oder auf den Namen des Käufers von Quotenzertifikaten einreichen. Dies geschieht unter Wahrung der Frist nach § 8 Abs. 1 38. BImSchV und unter der Maßgabe, dass der Kunde seine Leistungspflichten abschließend und fristgerecht gemäß dieser AGB erfüllt hat. Der Kunde wird seitens CHECK24 Umweltbonus über die Entscheidung des Umweltbundesamts bezüglich der Ausstellung des Zertifikats informiert, unabhängig ob diese für ihn positiv oder negativ ausfällt.

      4. Für den Fall der positiven Bescheidung durch das Umweltbundesamt, wird CHECK24 Umweltbonus zeitnah das ausgestellte Quotenzertifikat versuchen zu vermarkten und zu veräußern. Im Anschluss wird CHECK24 Umweltbonus dem Kunden, sofern die Vermarktung und Veräußerung erfolgreich war, seine THG-Prämie gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Konditionen bzw. des seitens des Kunden gewählten Vermarktungsmodells, auf die von ihm genannte und entsprechend bereitgestellte ausschließlich SEPA-fähige IBAN auszahlen (siehe Ziffer 6 dieses Vertrages).

      5. Sollte das Umweltbundesamt einen negativen Bescheid erlassen, d.h. ein THG-Quotenzertifikat wird für das Elektrofahrzeug nicht ausgestellt, entfällt der Anspruch des Kunden auf Auszahlung der THG-Prämie. Weitere Antragsjahre werden durch diesen negativen Bescheid nicht beeinträchtigt. Bei mehrmaliger Ausstellung eines negativen Bescheides kann CHECK24 Umweltbonus es jedoch ablehnen, weitere Anträge für THG-Quotenzertifikate für den Kunden einzureichen.

      6. CHECK24 Umweltbonus behält sich das Recht vor, die Anträge für die vom Umweltbundesamt ausgestellten Zertifikate, im Auftrag des Kunden auch auf den Namen eines nicht quotenverpflichteten Unternehmens einzureichen und an dieses zu verkaufen. Die Ansprüche des Kunden gegenüber CHECK24 Umweltbonus bleiben davon unberührt. Der Erlös aus dem Verkauf an das nicht quotenverpflichtete Unternehmen tritt an die Stelle des Erlöses aus dem Verkauf an ein quotenverpflichtetes Unternehmen. Ein Auszahlungsanspruch des Kunden gegenüber CHECK24 Umweltbonus, unter Beachtung der bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen, besteht demnach weiterhin.

    3. Ablauf der Beantragung von THG-Prämien

      1. Mit Abschluss des THG-Quotenvertrags bestimmt der Kunde einen Zeitraum, für den er die THG-Prämie erhalten möchte. Dieser Zeitraum kann ein oder mehrere Kalenderjahre beinhalten. CHECK24 Umweltbonus bearbeitet den vom Kunden ausgewählten Zeitraum mit Einreichung des Antrags beim Umweltbundesamt und anschließender Vermarktung.

      2. Ohne eine ausdrückliche Handlung des Kunden werden neben den Kalenderjahren im ausgewählten Zeitraum keine weiteren Kalenderjahre bezüglich eines möglichen Erhalts der THG-Prämie bearbeitet.

      3. Eine ausdrückliche Handlung des Kunden kann darin bestehen, dass der Kunde CHECK24 Umweltbonus mit der Bearbeitung von bestimmten Folgejahren beauftragt. Diese Handlung kann über das ihm zur Verfügung gestellte Portal geschehen, sofern zu diesem Zeitpunkt eine Beantragung dieser Kalenderjahre verfügbar ist (nachfolgend „einmalige Folgebeantragung“). Mit dieser einmaligen Folgebeantragung erweitert der Kunde den Zeitraum, für den er die THG-Prämie erhalten möchte. Zusätzlich leben die gegenseitigen Vertragspflichten, insbesondere aus Ziffer 4.1 und Ziffer 4.2, erneut auf.

  5. Zusätzliche Option zum jährlichen Erhalt der THG-Prämie

    Zusätzlich zur einmaligen Beantragung einer THG-Prämie hat der Kunde die Option, CHECK24 Umweltbonus mit der jährlichen Einreichung eines Antrags und der darauffolgenden Vermarktung von THG-Quotenzertifikaten zu beauftragen.

    1. Funktionsweise der Option zur jährlichen THG-Prämie

      1. Sofern der Kunde die Option zur jährlichen THG-Prämie aktiviert, wird CHECK24 Umweltbonus automatisch bis zu einer Deaktivierung der Option zur jährlichen Prämie in jedem Jahr einen Antrag für ein THG-Quotenzertifikat für den Kunden einreichen und vermarkten. Für automatisch von CHECK24 Umweltbonus im Rahmen der Option zur jährlichen THG-Prämie eingereichte Folgeanträge gilt ausschließlich das Anteil-Modell (siehe Ziffer 6 Absatz 4a und 6 dieses Vertrages). Es werden keine Anträge gestellt, falls der Kunde spezifische Antragsjahre pausiert, oder die Ausstellung von THG-Quotenzertifikaten durch das Umweltbundesamt beendet wird.

      2. Bei Aktivierung der Option zur jährlichen Prämie wird kein neuer Vertrag geschlossen, stattdessen bleiben die in diesem Vertrag aufgeführten Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestehen bzw. leben neu auf, und werden um die weiteren Leistungspflichten von CHECK24 Umweltbonus, die insbesondere in Ziffer 5.2 dieser AGB beschrieben sind, ergänzt. Bei Deaktivierung der Option zur jährlichen Prämie werden die Rechte und Pflichten beider Parteien, die für die Beantragung der THG-Prämie relevant sind, bis zu einer erneuten Aktivierung ausgesetzt, sofern zu diesem Zeitpunkt noch kein Antrag in Bearbeitung ist.

      3. Die Beantragung innerhalb der Option zur jährlichen THG-Prämie ist lediglich mit Hinblick auf aktuell beantragbare und zukünftige Jahre möglich. Bereits vergangene Jahre können durch die jährliche Option nicht abgedeckt werden.

    2. Zusätzliche Leistungspflichten von CHECK24 Umweltbonus in Bezug auf die Option zur jährlichen THG-Prämie

      1. Bei Aktivierung der Option einer jährlichen THG-Prämie führt CHECK24 Umweltbonus die Einreichung des Antrags für ein THG-Quotenzertifikat beim Umweltbundesamt zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Beantragungszeitraumes unter Berücksichtigung von Ziffer 10 dieses Vertrages durch.

      2. Im Falle der Aktivierung der Option der jährlichen THG-Prämie ist CHECK24 Umweltbonus verpflichtet, den Kunden mit angemessener zeitlicher Vorlaufzeit bezüglich des Bevorstehens der erneuten Einreichung des Antrags und der Aktualität seiner Angaben zu kontaktieren. Der Kunde hat seine Pflichten gemäß dieser AGB (siehe insbesondere Ziffer 4.1) im Vorlauf einer jeden Einreichung eines Antrags zu erfüllen, sodass CHECK24 Umweltbonus eine Einreichung von Anträgen zum Erhalt von THG-Quotenzertifikaten durchführen kann.

    3. Folgen von Aktivierung und Deaktivierung der Option zur jährlichen THG-Prämie

      1. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Auswahl bezüglich der Einreichung von Anträgen aufgrund der jährlichen Prämie zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Jahr zu verändern. Die Option der jährlichen Prämie ist somit über das zur Verfügung gestellte Portal jederzeit aktivierbar und deaktivierbar.

      2. Eine Aktivierung der Option zur jährlichen Prämie hat zur Folge, dass ein Kalenderjahr zu einem bestehenden Antrag hinzugefügt wird, sobald eine Beantragung für dieses Kalenderjahr über das zur Verfügung gestellte Portal möglich ist. Sofern in einem Kalenderjahr noch kein Antrag für eine THG-Prämie eingereicht wurde, und der Kunde die Option zur jährlichen THG-Prämie aktiviert, führt dies zur automatischen Einreichung des Kundenantrags für das aktuelle Kalenderjahr unter Berücksichtigung der jeweiligen Fristen zur Einreichung beim Umweltbundesamt und von Ziffer 10 dieses Vertrages. Für das nachfolgende Kalenderjahr wird mit der Bearbeitung des Folgejahres begonnen, sobald dieses auch zur Beantragung verfügbar ist. Für Kalenderjahre, die bei Aktivierung der jährlichen Prämie bereits beantragbar sind und deshalb unmittelbar zu dem bestehenden Antrag hinzugefügt werden, gilt das im Kundenbereich bei Aktivierung präsentierte Auszahlungsmodell (siehe Ziffer 6 Absatz 4-6 dieses Vertrages).

      3. Eine Deaktivierung der Option zur jährlichen Prämie hat zur Folge, dass Kalenderjahre, die noch nicht zum Antrag hinzugefügt wurden, nicht bearbeitet werden. Bereits zum Antrag hinzugefügte Kalenderjahre sind von der Deaktivierung nicht betroffen. Klarzustellen ist, dass eine Deaktivierung der Option zur jährlichen Prämie zu keiner Zeit eine Kündigung dieses Vertrages in seiner Gänze darstellt und somit das bestehende Vertragsverhältnis weiterhin uneingeschränkt bestehen bleibt. Lediglich die Pflichten, die sich aus Ziffer 5.2 Abs. (1) dieses Vertrages ergeben, werden ausgesetzt. Dem Kunden steht es frei, zu jeder Zeit und auf ausdrücklichen Wunsch eine erneute Aktivierung der Option zur jährlichen Prämie vorzunehmen.

      4. Dem Kunden steht entsprechend Ziffer 10 ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Aktivierung der Option zur jährlichen Prämie zu. Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit, die bevorstehende Einreichung beim Umweltbundesamt für ein im Zuge der Aktivierung hinzugefügtes Kalenderjahr 14 Tage lang zu beenden, nachdem das Kalenderjahr zu seinem Antrag hinzugefügt wurde.

  6. Auszahlung

    1. Der Kunde ist verpflichtet, die korrekte und ausschließlich SEPA-fähige Bankverbindung (IBAN) für die Auszahlung der THG-Prämie bereitzustellen. Er allein ist für die Korrektheit dieser Bankverbindung verantwortlich. Diese kann beim Abschluss des THG-Quotenvertrages eingetragen werden; ist jedoch spätestens nachzureichen, wenn CHECK24 Umweltbonus den Kunden per E-Mail darüber informiert hat, dass das Umweltbundesamt eine Zertifizierung vorgenommen hat und eine Vermarktung somit unmittelbar bevorsteht. Dem Kunden ist bewusst, dass CHECK24 Umweltbonus ohne eine Bankverbindung keine Auszahlung vornehmen kann.

    2. Nachdem CHECK24 Umweltbonus die Vermarktung eines THG-Quotenzertifikatbündels im Auftrag der Kunden realisiert und den Erlöspreis selbst erhalten hat, wird CHECK24 Umweltbonus anschließend spätestens innerhalb von 15 Werktagen (Montag bis Freitag) eine Auszahlung des vereinbarten Betrags an den Kunden bzw. an die seitens des Kunden hinterlegte ausschließlich SEPA-fähige Bankverbindung (IBAN) anweisen, sofern diese hinterlegt ist. Sollte die SEPA-fähige IBAN zu dem Zeitpunkt weiterhin nicht hinterlegt sein, beginnt die oben genannte Frist erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde seiner Pflicht aus Ziffer 6 Abs. (1) vollständig nachgekommen ist.

    3. Mit Vertragsabschluss zeigt der Kunde seine Kenntnis und seine Zustimmung darüber, dass sowohl er selbst als auch CHECK24 Umweltbonus keinerlei Einfluss auf die Bearbeitungsdauer durch das Umweltbundesamt und in weiterer Folge auf den genauen Vermarktungszeitpunkt des, im Anschluss an die Ausstellung der Quotenzertifikate durch das Umweltbundesamt erfolgenden, Verkauf der THG-Quotenzertifikatbündel hat. Daher ist dem Kunden bewusst, dass CHECK24 Umweltbonus keinerlei Einfluss auf die Marktlage zum Verkaufszeitpunkt, und damit verbunden den zu erzielenden Verkaufserlös, hat.

    4. CHECK24 Umweltbonus bietet die folgenden Auszahlungsmodelle an:

      1. Anteil-Modell (prozentualer Auszahlungsanteil): Ist ausschließlich ein prozentualer Anteil angegeben, erhält der Kunde den angegebenen anteiligen Marktwert zum Zeitpunkt der Vermarktung. Der konkrete Auszahlungsbetrag ist somit abhängig von der Marktlage zum Vermarktungszeitpunkt.

      2. Betrag-Modell (ausgewiesener Euro-Betrag auf Basis eines prozentualen Auszahlungsanteils): CHECK24 Umweltbonus ermittelt regelmäßig auf Grundlage des aktuellen Marktwerts für THG-Quoten einen Referenz-Marktwert. Der Kunde erhält den auf der Webseite ausgewiesenen prozentualen Anteil dieses Referenz-Marktwerts, kaufmännisch auf den nächsten vollen Euro gerundet (nachfolgend zusammengefasst als „Auszahlungsbetrag“ bezeichnet). Der Auszahlungsbetrag wird für jede Fahrzeugklasse auf der Webseite ausgewiesen und bei Änderungen des Referenz-Marktwerts entsprechend angepasst.
        Beispiel: Bei einem prozentualen Auszahlungsanteil von 90 % und einem aktuellen Referenz-Marktwert von 99,50 € pro PKW (M1) ergibt sich ein Betrag von 89,55 € pro PKW. Dieser wird kaufmännisch auf 90 € gerundet und so auf der Webseite für die Fahrzeugklasse PKW ausgewiesen.

      CHECK24 Umweltbonus verpflichtet sich nach bestem Gewissen und im Sinne des Kunden zu handeln und auch die Vermarktung der Zertifikate in seinem Auftrag zeitnah zu realisieren.

    5. Das für Neukunden (neuer THG-Antrag) vorgesehene Auszahlungsmodell (siehe Ziffer 6 Abs. 4) wird bei Antragstellung auf der Webseite präsentiert. Ein Wahlrecht des Kunden besteht nicht. CHECK24 Umweltbonus ist berechtigt, das verfügbare Auszahlungsmodell und die Konditionen für Neukunden anzupassen. Findet bei Antragstellung der Vertragsschluss im Anteil-Modell (siehe Ziffer 6 Abs. 4a) statt, verbleibt der Antrag unabhängig von der Vervollständigung im Anteil-Modell. Findet hingegen bei Antragstellung der Vertragsschluss im Betrag-Modell (siehe Ziffer 6 Abs. 4b) statt, gilt Folgendes kumulativ:
      1. Der bei Antragstellung zugesagte prozentuale Auszahlungsanteil bleibt unverändert.
      2. Der konkrete Auszahlungsbetrag (vgl. Ziffer 6 Abs. 4b) wird bis zur vollständigen Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen angepasst:

      1. Der Kunde hat den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), entsprechend den Vorgaben in Ziffer 4.1 über das bereitgestellte Upload-Portal eingereicht.

      2. Der Kunde verfügt über ein aktives CHECK24 Kundenkonto entsprechend den Vorgaben in Ziffer 1.3.

      3. Die gesetzliche Widerrufsfrist ist abgelaufen oder wurde vom Kunden gemäß Ziffer 11 ausdrücklich und wirksam ausgeschlossen.

      3. Sobald die Voraussetzungen gemäß lfd. Nr. 2 zuvor erfüllt sind, kommt es zu einer Festschreibung des Referenz-Marktwertes und damit auch des Auszahlungsbetrages.
      4. Der Kunde erhält den ausgewiesenen Auszahlungsbetrag unter den aufschiebenden kumulativen Bedingungen, dass (i.) die Zertifizierung durch das Umweltbundesamt erfolgreich ist und (ii.) das ausgestellte Zertifikat im Auftrag des Kunden erfolgreich vermarktet werden kann.

    6. Werden durch die jährliche Prämie (siehe Ziffer 5.1) Folgejahre automatisch beantragt, erfolgt dies im Anteil-Modell (siehe Ziffer 6 Abs. 4a). Ein Betrag-Modell wird nicht angeboten, da der Marktwert für Folgejahre im Voraus nicht prognostiziert werden kann. Wird durch die Aktivierung der jährlichen Prämie ein bereits beantragbares Kalenderjahr direkt zum bestehenden Antrag hinzugefügt (siehe Ziffer 5.3), gilt das bei der Aktivierung im Kundenbereich angebotene Auszahlungsmodell (siehe Ziffer 6 Abs. 4). Ein Wahlrecht des Kunden besteht nicht. Für dieses Auszahlungsmodell gelten sämtliche Regelungen und jeweiligen Voraussetzungen wie für Neukunden (siehe Ziffer 6 Abs. 5).

    7. Bietet CHECK24 Umweltbonus das Betrag-Modell (siehe Ziffer 6 Abs. 4b) nicht mehr auf der Webseite an und werden die in Ziffer 6 Abs. 5 genannten kumulativen Voraussetzungen des Betrag-Modells seitens des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung erfüllt, ist CHECK24 Umweltbonus nicht mehr an die Erfüllung des Betrag-Modells gebunden. In diesem Fall bietet CHECK24 Umweltbonus dem Kunden bei Erfüllung der Voraussetzungen ein alternatives Modell an.

    8. Für den Fall, dass der Kunde wahrheitswidrig über seine Berechtigung zur Beantragung der THG-Prämie getäuscht hat, ist CHECK24 Umweltbonus berechtigt, die Auszahlung des Erlöses zurückzuhalten oder zurückzufordern.

    9. CHECK24 Umweltbonus wird, sofern der Kunde sämtliche Leistungspflichten insbesondere gem. Ziffer 4.1 vollumfassend erfüllt hat und ein angemessener Zeitraum, mindestens jedoch fünf Werktage (Mo. bis Fr.) für die Einreichung zur Verfügung steht, die gesetzlichen Fristen zur Einreichung der Anträge beim Umweltbundesamt einhalten. Sofern weniger als fünf Werktage bis zur Frist der Einreichung beim Umweltbundesamt zur Verfügung stehen, bemüht sich CHECK24 Umweltbonus, den Antrag des Kunden zu bearbeiten, kann jedoch keine vertragliche Garantie zur fristgerechten Einreichung gewähren. Sollte es CHECK24 Umweltbonus, aufgrund einer verlängerten Bearbeitungszeit des Bundesamtes für Umwelt nicht mehr möglich sein, die ausgestellten Zertifikate im Auftrag der Kunden zu veräußern, besteht kein Anspruch auf Auszahlung der THG-Prämie seitens des Kunden.

  7. Haftungsausschluss

    1. CHECK24 Umweltbonus haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die er durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, unbeschränkt.

    2. CHECK24 Umweltbonus haftet nicht für mangelhafte Umstände, die aufgrund der vom Kunden eingetragenen Daten entstehen.

    3. CHECK24 Umweltbonus haftet nicht dafür, wenn ein von CHECK24 Umweltbonus als antragsberechtigtes angesehenes Fahrzeug durch das Umweltbundesamt kein THG-Quotenzertifikat ausgestellt bekommt. Dem Kunden ist bewusst, dass das Umweltbundesamt die alleinige Entscheidungsgewalt bezüglich der Ausstellung von Quotenzertifikaten innehält.

      Darüber hinaus haftet CHECK24 Umweltbonus nicht, wenn durch eine verlängerte Bearbeitungszeit der Anträge durch das Umweltbundesamt eine anschließende Vermarktung der THG-Quote für CHECK24 Umweltbonus unmöglich geworden ist oder infolgedessen sich der zu erzielende Marktwert verschlechtert hat.

    4. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenleistungspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“ genannt), beschränkt sich die Haftung der CHECK24 Umweltbonus auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die keine wesentliche Nebenpflicht ist, haftet CHECK24 Umweltbonus nicht.

    5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie für die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

    6. CHECK24 Umweltbonus strebt hohe technologische Standards an, weist jedoch darauf hin, dass bei der genutzten Technologie (Hard- und Software) Fehler, die zu Schäden führen können, nicht auszuschließen sind. Insbesondere wird eine durchgehende Erreichbarkeit der CHECK24 Umweltbonus Webseite und Telekommunikationsanlagen (inkl. E-Mail-System) weder geschuldet noch garantiert. Die CHECK24 Umweltbonus gibt keinerlei Zusicherung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der im Rahmen der Nutzeroberfläche angezeigten Verträge/Daten/Anzeigen/etc.

  8. Laufzeit

    1. Dieser Vertrag wird zwischen CHECK24 Umweltbonus und dem Kunden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann hierbei für jedes Jahr eigenständig entscheiden, ob ein Antrag zum Erhalt der THG-Prämie beim Umweltbundesamt eingereicht werden soll, sofern er nicht die Option der jährlichen Prämie gewählt hat.

    2. Falls der Nutzer nicht mehr Halter des Fahrzeugs ist und weitere Anträge zur Zertifizierung von THG-Quoten beim Umweltbundesamt für den vereinbarten Zeitraum ausstehend sind, muss der Kunde CHECK24 Umweltbonus unverzüglich darüber informieren, um das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden.

  9. Kündigung

    1. Die Vertragsparteien können den THG-Quotenvertrag jederzeit unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist ordentlich kündigen.

    2. CHECK24 Umweltbonus behält sich das Recht vor, den THG-Quotenvertrag mit dem Kunden außerordentlich fristlos zu kündigen, sollte dieser eine seiner Vertragspflichten schwerwiegend verletzt haben. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn:

      1. Der Kunde das zur Durchführung des Vertrages benötigte Dokument trotz vertraglicher Pflicht und schriftlicher Aufforderung per E-Mail seitens CHECK24 Umweltbonus nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss in der notwendigen Qualität hochgeladen hat.

      2. Der Kunde wahrheitswidrig angegeben hat, Halter des betreffenden Elektrofahrzeugs zu sein, oder auf Aufforderung durch CHECK24 Umweltbonus einen entsprechenden Nachweis bezüglich einer Vollmacht zur Beantragung des THG-Quotenzertifikats nicht führen kann.

      3. Das betreffende Fahrzeug nicht antragsberechtigt für ein THG-Quotenzertifikat ist oder vom Umweltbundesamt nicht positiv beschieden wird.

      4. Das Fahrzeug, entgegen der Aussage des Kunden, doch einen der ausschließenden Tatbestände nach Ziffer 4.1 Abs. (3) dieser AGB erfüllt.

    3. Für den Fall, dass der Kunde seiner vertraglichen Pflicht zum Upload des benötigten Dokumentes nach Ziffer 4.1 Abs. (1) dieser AGB nicht innerhalb der angegebenen sieben Kalendertage nachgekommen ist, kann CHECK24 Umweltbonus den Kunden für einen Zeitraum von weiteren 60 Tagen in regelmäßigem Abstand per E-Mail dazu auffordern, das Dokument bereitzustellen, sofern CHECK24 Umweltbonus noch nicht von seinem Gestaltungsrecht Gebrauch gemacht hat und das Vertragsverhältnis gekündigt hat.

    4. Ein Kündigungsgrund seitens CHECK24 Umweltbonus liegt insbesondere dann vor, wenn aufgrund einer Verzögerung bei Hochladen des benötigten Scans eine fristgerechte Beantragung durch CHECK24 Umweltbonus beim Umweltbundesamt, unter Beachtung der Bearbeitungsdauer durch das Umweltbundesamt, nicht mehr möglich ist.

    5. CHECK24 Umweltbonus ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Kunde wird 2 Wochen vor der Kündigung durch CHECK24 Umweltbonus informiert werden.

    6. Eine Kündigung des THG-Quotenvertrages durch CHECK24 Umweltbonus ist auch dann möglich, wenn sich die Gesetzeslage oder Marktsituation dergestalt verändert haben, dass ein Festhalten am Vertrag für CHECK24 Umweltbonus unzumutbar geworden ist.

    7. Der Kunde ist seinerseits ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung des THG-Quotenvertrages berechtigt, wenn CHECK24 Umweltbonus eine wesentliche Pflicht aus diesem Vertrag schwerwiegend verletzt oder eine Veränderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen wird, die der Kunde nicht annimmt.

    8. Kündigungen bedürfen für ihre jeweilige Gültigkeit der Textform und müssen dem Vertragspartner gegenüber erklärt werden.

    9. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch CHECK24 Umweltbonus oder den Kunden verbleibt die THG-Quote unabdingbar weiter bei CHECK24 Umweltbonus, wenn diese THG-Quote bereits seitens CHECK24 Umweltbonus beim Umweltbundesamt eingereichte wurde. D.h. in diesem Fall wird CHECK24 Umweltbonus weiterhin diesen Vorgang vertragsgemäß bearbeiten und anschließend im Auftrag des Kunden vermarkten. Sofern dem Kunden nach Ziffer 6 ein Vergütungsanspruch zusteht, erhält der Kunde für die Vermarktung der abgetretenen THG-Quote weiterhin die ihm vertragsgemäß zustehende Vergütung.

    10. Das Recht der ordentlichen Kündigung unter Beachtung einer ordentlichen Kündigungsfrist bleibt durch diese Regelungen für beide Seiten unberührt.

  10. Widerruf des Vertrages

    1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

    2. Der Kunde hat außerdem das Recht, eine Aktivierung oder Deaktivierung der Option zur jährlichen THG-Prämie binnen vierzehn Tagen, ohne Angaben von Gründen, zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Aktivierung oder Deaktivierung der Option der jährlichen Prämie. Dieser Widerruf muss, wie im folgenden Absatz (3) beschrieben, mittels eindeutiger Erklärung erfolgen und ist nur für die Option der jährlichen THG-Prämie zu verstehen. Dieser THG-Quotenvertrag wird durch diesen Widerruf nicht beeinträchtigt und muss, falls dieser sich nicht mehr innerhalb der Widerrufsfrist befindet, wenn gewünscht ordentlich gemäß Ziffer 9 gekündigt werden. Wenn der Kunde seine Auswahl zur Option der jährlichen Prämie widerruft, widerruft er somit weder die bestehenden Anträge noch den THG-Quotenvertrag selbst. Als Folge dieser Erklärung erhält der Kunde keine THG-Prämie für weitere Kalenderjahre; kann die Option zur jährlichen THG-Prämie allerdings jederzeit wieder reaktivieren oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut für einen bestimmten Zeitraum aktivieren.

    3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde CHECK24 Umweltbonus, mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Widerrufsentschluss informieren. Dies kann z.B. via eines per Post versandten Briefs oder per E-Mail (CHECK24 Vergleichsportal Umweltbonus GmbH, Erika-Mann-Str. 62-66 in 80636 München; E-Mail: thg-quote@check24.de) erfolgen. Es kann auch das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

    4. Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat CHECK24 Umweltbonus dem Kunden alle Zahlungen, die CHECK24 Umweltbonus von dem Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung des Kunden über den Widerruf dieses Vertrags bei CHECK24 Umweltbonus eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet CHECK24 Umweltbonus dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. In keinem Fall werden dem Kunden, wegen dieser Rückzahlung, Entgelte berechnet.

    5. Muster-Widerrufsformular:
      CHECK24 Vergleichsportal Umweltbonus GmbH
      Erika-Mann-Str. 62-66
      80636 München
      E-Mail: thg-quote@check24.de

      Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Vermarktung meiner THG-Quote.

      Name des/der Kunden(s):
      Anschrift des/der Kunden(s):
      Unterschrift des/der Kunden(s):
      (nur bei Mitteilung auf Papier)

      Ort, Datum

  11. Verzicht auf das Widerrufsrecht

    1. Der Kunde hat die Möglichkeit, CHECK24 Umweltbonus ausdrücklich zu einer bevorzugten Bearbeitung seiner eingereichten Dokumente zu ermächtigen. Dies bedeutet, dass CHECK24 Umweltbonus bei einer Beantragung für einen bestimmten Zeitraum sofort – also nicht erst nach Ablauf der vierzehntägigen Widerrufsfrist nach Vertragsschluss – damit beginnt, die Dokumente auf Leserlichkeit und Tauglichkeit für eine Einreichung beim Umweltbundesamt zu prüfen und dem Kunden hierzu eine Rückmeldung zu erteilen. Sollte der Kunde bei Vertragsschluss direkt alle notwendigen Angaben und Unterlagen bei CHECK24 Umweltbonus eingereicht haben, so ist es CHECK24 Umweltbonus möglich, diesen Teil seiner eigenen Leistung unverzüglich zu erbringen. Infolgedessen bemüht sich CHECK24 Umweltbonus, diese Prüfung und Rückmeldung schnellstmöglich, und somit noch vor der nächsten Einreichung beim Umweltbundesamt, umzusetzen. CHECK24 Umweltbonus weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Verzicht auf das Widerrufsrecht nicht zwingend dazu führt, dass Anträge für THG-Quotenzertifikate der Kunden schneller eingereicht und vermarktet werden; insbesondere dann nicht, wenn die vom Umweltbundesamt vorgesehen Einreichfristen dies nicht ermöglichen.

    2. Die Ermächtigung des Kunden zur bevorzugten Bearbeitung der eingereichten Dokumente und dem daraus resultierenden Widerrufsverzicht gemäß Ziffer 11 Absatz (1) gilt ausdrücklich nur für den im Rahmen der initialen Antragstellung ausgewählten Zeitraum. In Bezug auf die Auswahl der Option zur jährlichen THG-Prämie sowie eine manuelle Beantragung von Folgejahren steht dem Kunden in allen Fällen das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen entsprechend Ziffer 10 Absatz (2) zu.

    3. Für eine schnellere Bearbeitung muss der Kunde jedoch ausdrücklich gegenüber CHECK24 Umweltbonus den Verzicht auf das Widerrufsrecht erklären. Der Kunde bestätigt und erklärt sich in diesem Fall damit einverstanden, dass er seitens CHECK24 Umweltbonus ausdrücklich über sein gesetzliches Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist und dass ein Verzicht auf jenes gesetzlich angeordnete, verbraucherschützende Gestaltungsrecht bedeutet, dass er keinerlei Möglichkeit mehr hat, den Vertrag eigenmächtig zu widerrufen.

  12. Datenschutz

    Die vom Nutzer erfassten oder übermittelten Daten werden ausschließlich für die Zwecke der vertraglich definierten und beanspruchten Dienstleistungen verarbeitet. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen.

  13. Anwendbares Recht, Nebenabrede, Kommunikation, Streitbeilegung

    1. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden, die vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform (Brief, Telefax, E-Mail). Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sollen auch der Textform bedürfen.

    2. Zwischen den Vertragsparteien bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinerlei mündliche und / oder schriftliche Nebenabreden.

    3. Zur Durchführung des THG-Quotenvertrages wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland angewendet.

    4. Alle von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CHECK24 Umweltbonus und diesem THG-Quotenvertrag abweichenden Bedingungen gelten nicht.

    5. Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

    6. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail oder wenn der Kunde von sich aus telefonischen Kontakt zu CHECK24 Umweltbonus sucht. Davon unberührt bleibt die in Ziffer 10 Abs. (3) aufgeführte Kommunikation im Rahmen des Widerrufs.

    7. Wenn der Kunde Verbraucher gemäß Art. 13 BGB ist und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes zugunsten des Kunden zusätzlich anwendbar.

    8. Unter folgendem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ stellt die Europäische Kommission ausschließlich Verbrauchern eine außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, um eine außergerichtliche Streitbeilegung zu ermöglichen. CHECK24 Umweltbonus weist darauf hin, dass sie weder bereit noch gesetzlich verpflichtet ist, an einem derartigen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  14. Änderungsvorbehalt

    1. CHECK24 Umweltbonus wird den Umfang dieses THG-Quotenvertrages gegebenenfalls aktualisieren, erweitern und/oder verändern, um auf Nutzerinteresse zu reagieren sowie um (gegebenenfalls) technische Fehler zu beheben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung der Software in dem bei Vertragsschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt bestehenden Zustand. CHECK24 Umweltbonus behält sich das Recht vor, die Software nur für bestimmte Browser, bestimmte Versionen von Browsern und/oder bestimmte mobile Endgeräte bereitzustellen.

    2. Entsprechend behält sich CHECK24 Umweltbonus das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages gegenüber dem Kunden nachträglich und einseitig zu verändern. Die Änderung tritt nur mit Zustimmung des Kunden in Kraft. CHECK24 Umweltbonus teilt dem Kunden die Änderung der AGB auf einem dauerhaften Datenträger mit. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen per Textform widerspricht. Bei tiefgreifenden Änderungen der AGB wird CHECK24 Umweltbonus dem Kunden eine Frist von 8 Wochen zum Widerspruch einräumen. Sollte der Kunde die veränderten AGB nicht akzeptieren wollen, steht ihm das Recht der außerordentlichen Kündigung zu, siehe Ziffer 9 Abs. (7) der AGB.

  15. Allgemeine Bedingungen für Unternehmer (insbesondere Kaufleute und / oder juristische Personen)

    Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für Vertragspartner, die dem Gesetz nach als Unternehmer anzusehen sind sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (nachfolgend zusammengefasst als „Geschäftskunde“ bezeichnet).

    1. Jegliche Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen eines derartigen Geschäftskunden werden nicht wirksam einbezogen und sind damit nicht Bestandteil des hier geschlossenen Vertrages. Der Einbeziehung fremder AGB wird durch CHECK24 Umweltbonus ausdrücklich und endgültig widersprochen. Für das Vertragsverhältnis zwischen CHECK24 Umweltbonus und dem Geschäftskunden gelten ausschließlich die hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch den Abschluss dieses THG-Quotenvertrages zeigt sich der Vertragspartner mit diesen Bedingungen einverstanden.

    2. Geschäftskunde stimmt einer Abrechnung, nach erfolgreichem Verkauf der THG-Quote, im Gutschriftsverfahren ausdrücklich zu. Die Gutschrift übermittelt CHECK24 Umweltbonus dem Vertragspartner. Allenfalls notwendige Informationen zur Ausstellung der Gutschrift stellt der Vertragspartner CHECK24 Umweltbonus auf Nachfrage zur Verfügung.

    3. Zwischen CHECK24 Umweltbonus und Geschäftskunde (nachfolgend „Vertragsparteien“) wird hiermit vereinbart, dass für sämtliche Streitigkeiten der Gerichtsstand der Sitz der CHECK24 Umweltbonus GmbH in München ist.

    4. Wie bereits in Ziffer 15 Abs. (3) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, gilt auch zwischen den Vertragsparteien lediglich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderungen der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf eine andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist der Vertrag inhaltliche Lücken auf, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Vertragsparteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten.