Allgemeines über die THG-Prämie
Mit dem umweltpolitischen Instrument der Treibhausgasminderungsquoten (kurz THG-Quoten) hat die Bundesregierung einen Weg geschaffen, um Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren und die gesetzten Klimaziele zu erreichen.
Als Fahrer eines E-Fahrzeugs tragen Sie aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu vermeiden. Im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote kann man diese CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Hierdurch profitieren Halter von E-Fahrzeugen von der gesetzlich gesicherten THG-Prämie.
Jeder Fahrzeughalter, egal ob privat oder gewerblich, auf den ein oder mehrere rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zugelassen sind, kann einmal jährlich je Fahrzeug die THG-Prämie erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde. Entscheidend ist, dass Sie als Halter im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen sind.
THG-Quoten werden nicht wie CO2-Zertifikate an einer Energiebörse gehandelt, sondern werdendirekt an quotenverpflichtete Unternehmen - insbesondereMineralölkonzerne - vermarktet. Da dieser Markt für denEndverbraucher nur schwer zugänglich ist, bündeln wir IhreQuoten mit denen anderer CHECK24 Nutzer, um eine starkeVerhandlungsposition in der Vermarktung der Quoten anquotenverpflichtete Unternehmen zu besitzen und dadurch diehöchstmögliche Prämie für Sie zu erzielen.
CHECK24 bietet Ihnen einen vollständig transparenten Prozess und einen persönlichen Kundenservice, um sicherzustellen, dass Sie jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Antrags informiert sind. Durch die langjährige führende Position im deutschen Online-Markt kann CHECK24 auf einen einzigartigen Erfahrungsschatz zurückgreifen und so für einen reibungslosen Ablauf Ihres Antrags sorgen und sicherstellen, dass Sie Ihre Prämie sorgenfrei auf Ihr Konto überwiesen bekommen.
Theoretisch können Sie auch selbst einen Antrag beim Umweltbundesamt stellen. Praktisch ist die anschließende Vermarktung für Sie als Privatperson jedoch kaum möglich. Quotenverpflichtete Unternehmen kaufen nur gebündelt größere Mengen an THG-Quoten an, da sich der damit verbundene Verwaltungsaufwand sonst nicht für Sie lohnen würde. Daher übernimmt CHECK24 den THG-Antrag für Sie, bündelt Ihr Fahrzeug mit vielen weiteren für eine erfolgreiche Vermarktung der THG-Quoten und Sie profitieren unkompliziert von der THG-Prämie.
Mit der THG-Quote will die Bundesregierung finanzielle Mittel, die aus dem Vertrieb von fossilen Kraftstoffen entstehen, hin zu nachhaltigen Fortbewegungsmitteln umverteilen. Die Auszahlung an einen E-Fahrzeug-Halter reduziert faktisch dessen laufende Kosten für den Betrieb seines Fahrzeugs und ist somit Anreiz dafür, von einem Verbrenner auf ein E-Fahrzeug umzusteigen. Gleichzeitig wirken sich die ausgezahlten Summen zwangsläufig auf den Preis fossiler Kraftstoffe aus und sorgen dafür, dass ein Verbrenner im Unterhalt teurer und im Vergleich zum E-Fahrzeug unattraktiver wird. Mit der Ausgabe von Umweltzertifikaten wird so eine effiziente Förderung eines emissionsfreien Verkehrs geschaffen.
Beantragung der THG-Prämie
Die Beantragung Ihrer THG-Prämie bei CHECK24 dauert nur 60 Sekunden. Wir benötigen lediglich Ihre Kontaktdaten sowie ein Foto der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Ihr Fahrzeugbrief wird nicht benötigt. Die Fotos können Sie bequem in unserer Antragsstrecke hochladen. Sollten Sie Ihren Fahrzeugschein gerade nicht zur Hand haben, können Sie den Antrag trotzdem abschließen und die Fotos über Ihren Kundenbereich nachreichen. Anschließend prüfen wir Ihren Antrag vorab und reichen diesen zur Zertifizierung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt (UBA) in den von der Behörde vorgesehenen Intervallen ein. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen zur THG-Quote benötigt das UBA für eine Bearbeitung der Anträge aktuell ca. 3 bis 6 Monate. Nach erfolgreicher Zertifizierung durch das UBA, vermarkten wir Ihre THG-Quote umgehend und Sie erhalten Ihre Prämie unkompliziert auf die von Ihnen angegebene Kontoverbindung überwiesen.
Der aktuelle Status der Beantragung Ihrer THG-Prämie kann jederzeit im Kundenbereich eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass das Umweltbundesamt aktuell ca. 3 bis 6 Monate benötigt, um den Antrag für Ihr Fahrzeug zu bearbeiten.
Unsere Plattform ist DSGVO-konform und unterliegt laufenden Prüfungen, um zu garantieren, dass ihre Daten sicher sind. Wir nutzen die von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich, um den Antrag im Sinne der gesetzlichen Vorschriften vorab zu prüfen und an das Umweltbundesamt weiterzureichen.
Anträge für einzelne Fahrzeuge werden gesammelt beim Umweltbundesamt (UBA) in monatlichen Intervallen eingereicht. Da wir erst mit Ablauf Ihrer gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen mit der Bearbeitung und Übermittlung Ihres Antrags starten dürfen, können CHECK24 Kunden optional auf das gesetzliche Widerrufsrecht im Rahmen ihres Antrags verzichten. Abhängig vom jeweiligen Antragszeitpunkt kann dadurch die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass das aufgrund der unvorhersehbaren Bearbeitungsdauer durch das UBA nicht garantiert werden kann.
Ihr Antrag endet automatisch nach Auszahlung der letzten THG-Prämie des Zeitraums, für den Sie Ihre THG-Prämie bei CHECK24 beantragt haben.
Nein, Sie können Ihre THG-Quote nur an einen Anbieter je Fahrzeug und Jahr abtreten, da die THG-Quote auch nur einmal im Jahr beim Umweltbundesamt beantragt werden kann. Das heißt allerdings auch, dass Sie Ihre THG-Prämie über CHECK24 beantragen können, auch wenn Sie im vorangegangenen Antragsjahr einen anderen Anbieter in Anspruch genommen haben.
Prämie & Auszahlung
Der Marktwert der THG‑Quoten entwickelt sich dynamisch in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage der THG‑Zertifikate. Die Höhe Ihrer THG‑Prämie richtet sich nach dem Marktwert zum Zeitpunkt der Vermarktung Ihrer THG‑Quote. Durch den geringen Betrag, den wir für die Deckung unserer Kosten aus Beantragung und Vermarktung der THG‑Quote veranschlagen, erhalten Sie eine möglichst hohe THG‑Prämie entsprechend dem Marktwert. Alle Details zur Berechnung Ihrer Prämie finden Sie zum Zeitpunkt der Beantragung auf unserer Produktstartseite und nach Abschluss Ihres Antrags in Ihrem Kundenbereich.
Da der Zeitpunkt der Prämienauszahlung direkt mit der vom UBA benötigten Zeit zur Bearbeitung der Anträge zusammenhängt und wir leider keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer haben und an behördliche Vorgaben zu Prozessabläufen und Anmeldeintervallen gebunden sind, können wir kein genaues Datum nennen. Derzeit liegt die Bearbeitungszeit der Anträge beim UBA bei ca. 3 bis 6 Monaten. Bitte beachten Sie auch, dass Anträge für Folgejahre erst ab dem 01.01. des jeweiligen Jahres eingereicht werden können, da das UBA einen früheren Zeitpunkt der Einreichung nicht zulässt. Sobald wir Ihren Antrag an das UBA übermittelt haben, werden Sie von uns informiert.
Wir überweisen Ihnen Ihre THG-Prämie per Banküberweisung auf die von Ihnen angegebene Kontoverbindung. Bitte stellen Sie bei Änderungen Ihrer Bankverbindung sicher, diese auch in Ihrem Kundenbereich zu Ihrem THG-Antrag entsprechend anzupassen.
Die THG-Quote wird für die Jahre beantragt, die Sie aktiv in Ihrem Antrag ausgewählt haben. Sollten Sie für die Folgejahre noch keinen Antrag gestellt haben, benachrichtigen wir Sie rechtzeitig vor Beginn des neuen Antragsjahres darüber, sodass Sie auf Wunsch Ihre Prämie auch in Folgejahren bei CHECK24 erhalten können.
Die Prämienhöhe bemisst sich entsprechend der Fahrzeugklasse (E-Motorrad, E-Auto, E-LNF, E-Bus) Ihres E-Fahrzeuges, da für diese unterschiedlich hohe THG-Einsparungen durch das Umweltbundesamt zertifiziert und somit vermarktet werden können. Innerhalb einer Fahrzeugklasse macht das konkrete Fahrzeugmodell jedoch keinen Unterschied.
Ja, Voraussetzung für die Beantragung ist, dass Sie im entsprechenden Jahr mindestens einen Tag lang Fahrzeughalter sind. Sollten Sie ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, so ist es möglich, dass der Vorbesitzer die THG-Prämie für das laufende Kalenderjahr bereits beantragt hat. Gerne können Sie sich in diesem Fall schon vorab für das kommende Kalenderjahr bei uns registrieren. Sobald die Beantragung der THG-Prämie für das nächste Jahr möglich ist, starten wir die Beantragung der THG-Prämie für Sie.
Voraussetzungen Fahrzeug & Fahrzeughalter
Grundsätzlich kann jeder Halter eines rein elektrisch betriebenen zulassungspflichtigen Fahrzeugs (E-Autos, E-Bussen, E-LKW, E-Transportern, auch E-Motorräder) die THG-Quote beantragen. Hybrid- und Plug-In Hybridfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Kleinkrafträder (also alle Roller und Motorräder bis einschließlich der Klasse A1) sind vom Gesetzgeber ausgeschlossen worden und können daher keine THG-Prämie beantragen.
Nein, sofern Sie als Antragsteller über eine entsprechende Ermächtigung zur Beantragung der THG-Quote vom Fahrzeughalter verfügen, können Sie auch für dieses Fahrzeug einen Antrag zur THG-Prämie stellen.
Entscheidend ist, wer als Halter im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragen ist. Wenn ein Unternehmen als Fahrzeughalter eingetragen ist, stellen Sie sicher, dass Sie die notwendige Ermächtigung einholen/besitzen, um die THG-Quote zu beantragen.
Sofern Sie berechtigt sind, die THG-Prämie für das Fahrzeug zu beantragen, können Sie auch in diesem Fall eine Prämie beantragen. Bitte achten Sie bei der Beantragung für dieses Fahrzeug darauf, dass Sie das Unternehmen als Fahrzeughalter entsprechend angeben. Für die Auszahlung der Prämie benötigen wir steuerrelevante Informationen von Ihnen, insbesondere zu Ihrer Umsatzsteuerverpflichtung. Sollten Sie umsatzsteuerpflichtig sein, wird Ihnen die Prämie zzgl. Umsatzsteuer ausgezahlt. Sie erhalten darüber eine Gutschrift, welche auf das angegebene Unternehmen ausgestellt wird. Allenfalls notwendige Informationen zur Erstellung der Gutschrift können sie problemlos bis zur Auszahlung der Prämie vervollständigen.
Entscheidend für die Zulassung zur Zertifizierung Ihrer THG-Quote sind zwei Felder Ihrer deutschen Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Das erste Kriterium ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert „0004“ im Feld 10. Zusätzlich müssen die Angaben im Feld J auf eine Zulassungspflicht hinweisen, zum Beispiel durch die Fahrzeugklasse „M1“ für PKW. Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge aus den Fahrzeugklassen „L1E“, „L2E“, „L3E-A1“, „L4E-A1“ oder „L6E“ sind zum jetzigen Zeitpunkt vom Gesetzgeber ausgeschlossen worden und somit NICHT zum Erhalt der THG-Prämie berechtigt.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie als Halter des Fahrzeugs eingetragen sind, oder vom Halter ermächtigt wurden, dessen THG-Quote zu beantragen und die Quote für die entsprechenden Antragsjahre noch nicht für dasselbe Fahrzeug (zum Beispiel durch einen Vorbesitzer) beantragt wurde.
Sollten Sie Ihr E-Fahrzeug verkaufen, informieren Sie unseren Kundensupport bitte umgehend, formlos über den angegebenen Kontakt. Wenn Sie Ihre THG-Prämie schon erhalten haben und keine weiteren Antragsjahre offen sind, müssen Sie nicht aktiv werden. Die erhaltene THG-Prämie steht Ihnen, unabhängig von der Haltedauer des Fahrzeugs, in vollem Umfang zu. Der neue Besitzer Ihres E-Fahrzeugs kann dann ab dem nächsten Kalenderjahr die THG-Prämie beantragen. Wechseln Sie zu einem anderen E-Fahrzeug, können Sie die THG-Prämie gerne auch für dieses Fahrzeug bei CHECK24 beantragen.
Unsere erfahrenen Produktexperten helfen Ihnen gerne persönlich weiter. Senden Sie uns einfach eine E-Mail, wir melden uns umgehend mit einer Rückmeldung bei Ihnen.