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THG-Prämie 2023 durch Gesetzgeber beendet

90 %

Prämie

garantiert

THG‑Prämie für das Jahr 2025 sichern

Willkommen

Welches E-Fahrzeug fahren Sie?

E‑Auto

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E-Nutzfahrzeuge

Eine Beantragung der THG-Prämie 2023 ist aufgrund der gesetzlichen Antragsfrist seit 15.11.2023 nicht mehr möglich.

Ihre THG‑Prämie für das Jahr 2025 jetzt in 60 Sekunden beantragen!

THG-Prämie für E‑Auto

Ihr rein elektrisches Fahrzeug produziert keine Emissionen. Dies können Sie zertifizieren lassen. Registrieren Sie sich bei CHECK24, um Ihre THG‑Quote zu beantragen und direkt im Anschluss vermarkten zu lassen.

  • Beim aktuellen Marktwert liegt die Prämienhöhe für ein Elektroauto bei ca. 90 €

  • Auf Wunsch jährlich von der THG‑Prämie profitieren

  • In Folgejahren erhalten Sie garantiert 90 % des Marktwerts

  • Jetzt beantragen, zurücklehnen und Geld verdienen

  • Jedes rein elektrische Fahrzeug ist berechtigt

Ihr THG‑Antrag in drei einfachen Schritten

SCHRITT 1

THG‑Antrag beginnen

Sie wählen Ihre Fahrzeugklasse aus und vervollständigen Ihre Angaben.

SCHRITT 2

Fahrzeugschein hochladen

Sie laden eine Kopie der Vorderseite Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I hoch.

SCHRITT 3

THG‑Prämie erhalten

CHECK24 überweist Ihnen die THG‑Prämie auf das angegebene Konto.

Für welche Fahrzeugklassen kann ich die THG‑Prämie beantragen?

Wer kann die THG‑Prämie beantragen?

Für die Berechtigung der THG‑Prämie müssen grundlegend drei Voraussetzungen erfüllt sein.

Rein batterieelektrisches Fahrzeug

Die Beantragung der THG‑Quote ist nur für rein batterieelektrische Fahrzeuge möglich. Fahrzeuge mit Hybrid- oder Wasserstoffantrieben sind ausgeschlossen. Daher muss entweder die Angabe "Elektro" im Feld P.3 oder der Wert "0004" im Feld 10 in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt sein.

Zulassungspflichtiges Fahrzeug

Ihr Elektrofahrzeug muss zulassungspflichtig sein und eine Zulassungsbescheinigung Teil I wurde ausgestellt. Freiwillig zugelassene Fahrzeuge sind aktuell nicht quotenberechtigt und demnach nicht antragsberechtigt, z.B. E‑Roller der Fahrzeugklasse L1e oder kleinere Motorräder mit einer Leistung von bis zu 11 kW.

Fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein ist Grundlage für die Beantragung. Grundsätzlich gilt, die Berechtigung zum Erhalt der THG‑Prämie liegt ausschließlich bei dem im Fahrzeugschein eingetragenen Halter und jeder Person, die zur Beantragung ermächtigt wurde. Auch Dienstfahrzeuge sind berechtigt, solange Sie als Halter im Fahrzeugschein stehen.

Besonders attraktiv

  • Solange das E-Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, haben Sie jedes Jahr erneut Anspruch auf die THG‑Prämie

  • Sie können die THG‑Prämie auch für mehrere E-Fahrzeuge beantragen

  • Auch für Dienst- und Leasingfahrzeuge können Sie die THG‑Prämie erhalten, solange Sie als Halter im Fahrzeugschein stehen

Wie hoch ist meine THG‑Prämie?

Der Verkaufswert der THG‑Quote schwankt täglich und ist abhängig vom Marktwert zum Zeitpunkt der Vermarktung. Die Vermarktung erfolgt dabei im Regelfall nach Zertifizierung der Anträge durch das Umweltbundesamt, die aktuell ca. 3 bis 6 Monate in Anspruch nimmt. Die Obergrenze des Jahres 2025 liegt bei 447 € THG‑Prämie für ein E-Auto, dieser Wert ist aufgrund der aktuellen Marktsituation jedoch nicht realistisch.

Wie hoch ist meine THG‑Prämie?

90 % des Marktwerts garantiert

Sie erhalten garantiert 90 % des Marktwertes der THG-Quote zum Zeitpunkt der Vermarktung. Mit dem restlichen Erlös decken wir unsere Kosten für Beantragung und Vermarktung Ihres Zertifikats.

Sie haben noch Fragen?

Mit dem umweltpolitischen Instrument der Treibhausgasminderungsquoten (kurz THG-Quoten) hat die Bundesregierung einen Weg geschaffen, um Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren und die gesetzten Klimaziele zu erreichen.

Als Fahrer eines E-Fahrzeugs tragen Sie aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu vermeiden. Im Rahmen der Treibhausgasminderungsquote kann man diese CO2-Einsparungen beim Umweltbundesamt (UBA) zertifizieren lassen und an quotenpflichtige Unternehmen verkaufen. Hierdurch profitieren Halter von E-Fahrzeugen von der sogenannten THG‑Prämie.

Entscheidend für die Zulassung zur Zertifizierung Ihrer THG-Quote sind zwei Felder Ihrer deutschen Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Das erste Kriterium ist die Angabe „Elektro“ im Feld P.3 oder der Wert „0004“ im Feld 10. Zusätzlich müssen die Angaben im Feld J auf eine Zulassungspflicht hinweisen, zum Beispiel durch die Fahrzeugklasse „M1“ für PKW. Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge aus den Fahrzeugklassen „L1E“, „L2E“, „L3E-A1“, „L4E-A1“ oder „L6E“ sind zum jetzigen Zeitpunkt vom Gesetzgeber ausgeschlossen worden und somit NICHT zum Erhalt der THG‑Prämie berechtigt.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie als Halter des Fahrzeugs eingetragen sind, oder vom Halter ermächtigt wurden, dessen THG-Quote zu beantragen und die Quote für die entsprechenden Antragsjahre noch nicht für dasselbe Fahrzeug (zum Beispiel durch einen Vorbesitzer) beantragt wurde.

Die Beantragung Ihrer THG‑Prämie bei CHECK24 dauert nur 60 Sekunden. Wir benötigen lediglich Ihre Kontaktdaten sowie ein Foto der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1). Ihr Fahrzeugbrief wird nicht benötigt. Das Foto können Sie bequem in unserer Antragsstrecke hochladen. Sollten Sie Ihren Fahrzeugschein gerade nicht zur Hand haben, können Sie den Antrag trotzdem abschließen und das Foto über Ihren Kundenbereich nachreichen.

Anschließend prüfen wir Ihren Antrag vorab und reichen diesen zur Zertifizierung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt (UBA) in den von der Behörde vorgesehenen Intervallen ein. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen zur THG-Quote benötigt das UBA für eine Bearbeitung der Anträge aktuell ca. 3 bis 6 Monate. Nach erfolgreicher Zertifizierung durch das UBA, vermarkten wir Ihre THG-Quote umgehend und Sie erhalten Ihre Prämie unkompliziert auf die von Ihnen angegebene Kontoverbindung überwiesen.

Da der Zeitpunkt der Prämienauszahlung direkt mit der vom UBA benötigten Zeit zur Bearbeitung der Anträge zusammenhängt und wir leider keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer haben und an behördliche Vorgaben zu Prozessabläufen und Anmeldeintervallen gebunden sind, können wir kein genaues Datum nennen. Derzeit liegt die Bearbeitungszeit der Anträge beim UBA bei ca. 3 bis 6 Monaten. Bitte beachten Sie auch, dass Anträge für Folgejahre erst ab dem 01.01. des jeweiligen Jahres eingereicht werden da das UBA einen früheren Zeitpunkt der Einreichung nicht zulässt. Sobald wir Ihren Antrag an das UBA übermittelt haben, werden Sie von uns informiert.

Theoretisch können Sie auch selbst einen Antrag beim Umweltbundesamt stellen. Praktisch ist die anschließende Vermarktung für Sie als Privatperson jedoch kaum möglich.

Quotenverpflichtete Unternehmen kaufen nur gebündelt größere Mengen an THG-Quoten an, da sich der damit verbundene Verwaltungsaufwand sonst nicht für Sie lohnen würde. Daher übernimmt CHECK24 den THG-Antrag für Sie, bündelt Ihr Fahrzeug mit vielen weiteren für eine erfolgreiche Vermarktung der THG-Quoten und Sie profitieren unkompliziert von der THG‑Prämie.

Ihre Vorteile bei CHECK24

Flexibel

Mit der Option der jährlichen Prämie profitieren Sie langfristig von der THG-Prämie. Auf Wunsch übernehmen wir die vollständige Beantragung für Folgejahre und Sie erhalten 90 % des Marktwerts.

Erfahren

Dank eines breiten Netzwerks und einer tiefgreifenden Wissensbasis sichern wir Ihnen in Verhandlungen mit quotenverpflichteten Unternehmen äußerst kompetitive Preise.

Verlässlich

Mit unserer langjährigen Erfahrung und starken Marktposition können Sie darauf vertrauen, dass wir Ihnen auch in Zukunft ein verlässlicher Partner sind und eine attraktive Lösung zur THG-Prämie anbieten.

CHECK24 Nachhaltigkeit

Nachhaltiges Handeln fängt bei uns selbst an: Deshalb handelt CHECK24 klimabewusst. Wir verbessern mit zahlreichen Maßnahmen unsere CO2-Bilanz und investieren in regionale und weltweite Klimaschutzprojekte.

Durch unser nachhaltiges unternehmerisches Handeln haben wir den Deutschen Award für Nachhaltigkeitsprojekte 2022 gewonnen! Klimaschutz beim Energieverbrauch? Wir haben unseren Stromverbrauch auf Ökostrom umgestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

CHECK24 Nachhaltigkeit

CHECK24 ist vielfach ausgezeichnet

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Unsere erfahrenen Produktexperten helfen Ihnen gerne persönlich weiter.
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